BEHANDLUNGS
VERTRAG
Zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen, dem Patienten, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in welchem das Honorar für meine Behandlung geregelt ist.
Sie erhalten eine Rechnung über die Behandlungskosten. Die Bezahlung des Honorars erfolgt im Anschluss an die Behandlung.
KOSTEN
Für Selbstzahler wird ein Stundenhonorar von 75,- Euro veranlagt.
Pro angefangene weitere Viertelstunde werden 15,- Euro berechnet.
Für Privat- oder Zusatzversicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) PKV 1 mit dem Höchstsatz.
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel keine Erstattung der Heilpraktikerkosten gemäß der GeBüH
§
Den § 3 des deutschen Heilmittelwerbegesetzes beachtend weise ich darauf hin, dass die auf meinen Internetseiten gezeigten Diagnose- und Behandlungsmethoden den Verfahren der alternativen Medizin zuzurordnen sind. Sie gehören teilweise der sogenannten Komplementärmedizin an, deren Behandlungs-verfahren wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Bitte bedenken Sie auch, dass eine ärztliche Behandlung durch den Heilpraktiker nicht ersetzt wird. Sollte ich während der Behandlung feststellen, dass ein Arztbesuch angeraten ist, werde ich Sie an einen Arzt verweisen.
Das Infektionsschutzgesetzt (§6 IfSG) verpflichet mich, Sie an einen Arzt weiterzuleiten, wenn Sie an einer der Krankheiten leiden, die dort aufgeführt sind. Heilpraktikern ist es verboten, diese Erkrankungen zu behandeln. Dieses gilt auch für sexuell übertragbare Krankheiten.
Frequenz und Dauer von Behandlungen
Wie viele Behandlungen erforderllich sind oder wie lange eine Therapie dauert, erschließt sich niemals aus pauschalen Angaben. Jeder Patient ist anders und wird von mir individuell behandelt. Seien Sie versichert, dass ich Sie im Hinblick auf Diagnose und Therapieansatz mit ins Boot nehme.